Analyse

Wenn der Anbieter den Maßstab ändert

Veröffentlicht: 6 MinutenKI-Management

Kurzfassung: Eine Abgabe pro Million KI-Tokens klingt leicht berechenbar. Doch die Zahl hängt auch davon ab, wie ein Modell Text zerlegt. Mark Cubans Vorschlag einer Tokensteuer macht deshalb eine technische Gestaltungsfrage sichtbar: Wer legt die Zähleinheit fest? Entscheidend ist, ob weniger gezählte Einheiten tatsächlich weniger Aufwand bedeuten oder nur eine andere Kodierung.

Eine Million klingt nach einer eindeutigen Menge. Bei KI-Tokens fehlt dieser Zahl jedoch etwas, das bei Litern oder Kilowattstunden selbstverständlich erscheint: eine über Anbieter und technische Verfahren hinweg gemeinsame Einheit. Ein Token kann ein Wortteil sein, ein Zeichen oder eine andere kodierte Einheit. Wer daran eine Abgabe knüpfen möchte, muss deshalb zuerst entscheiden, was genau gezählt wird. Sonst verändert ein technischer Wechsel nicht nur die Leistung des Systems, sondern auch den Maßstab seiner Belastung. Darin liegt eine mögliche Machtverschiebung: Die technische Mengenbildung des Anbieters beeinflusst eine Größe, die politische oder kaufmännische Entscheidungen steuern soll.

Eine kleine Abgabe mit einer offenen Messfrage

Mark Cuban schlug im Mai 2026 auf X vor, Tokens auf Ebene der Anbieter mit einer US-Bundesabgabe zu belasten. Er nannte weniger als 50 US-Cent pro Million Tokens. Als erwartete Wirkungen führte er unter anderem eine effizientere Tokenisierung, Zwischenspeicherung und Weiterleitung von Anfragen sowie einen geringeren Energieverbrauch an.

Das ist ein historischer Diskussionsvorschlag, keine hier berichtete Einführung einer Steuer. Auch die von Cuban erwarteten Einsparungen und Einnahmen sind durch den Post nicht nachgewiesen. Interessant ist vielmehr eine Spannung in seiner Begründung: Die Tokenisierung soll effizienter werden, während die Anzahl der Tokens zugleich die Grundlage der Abgabe bilden soll. Damit kann sich die gemessene Menge verändern, obwohl ein Nutzer weiterhin denselben Text bearbeiten lässt.

Das wäre nicht automatisch ein Missbrauch. Eine bessere Kodierung kann Teil einer sinnvollen technischen Verbesserung sein. Nur beantwortet eine kleinere Tokenzahl für sich genommen noch nicht, wie viel Rechenleistung oder Energie tatsächlich eingespart wurde. Dafür wären zusätzliche Messungen nötig. Eine Umweltbelastung zu verringern und Dienstleistungsmengen zu besteuern sind unterschiedliche Zwecke. Sie benötigen nicht zwingend dieselbe Bemessungsgrundlage.

Derselbe Text lässt sich unterschiedlich zählen

Die Dokumentation von OpenAIs tiktoken beschreibt Byte Pair Encoding als ein Verfahren, das Text in Tokens umwandelt. Die Umwandlung ist verlustfrei und umkehrbar. Häufige Zeichenfolgen können zu gemeinsamen Einheiten zusammengefasst werden. Das Projekt enthält unterschiedliche Kodierungen und eine Funktion, mit der die zum jeweiligen Modell passende Kodierung gewählt wird.

Für eine kaufmännische Leitung genügt zunächst die Konsequenz: Eine Tokenzahl ist ohne Angabe des verwendeten Verfahrens unvollständig. Ändern sich dessen Regeln, kann derselbe Ausgangstext eine andere Zahl ergeben. Es wurde dann nicht unbedingt weniger gelesen oder weniger Information verarbeitet. Zunächst hat sich die Darstellung verändert. Wie sich das auf Laufzeit, Speicherbedarf und Ergebnis auswirkt, ist eine weitere Frage.

Ein ausdrücklich hypothetisches Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied. Ein identischer Textbestand werde mit Verfahren A in zwei Millionen Einheiten zerlegt, mit Verfahren B in eine Million. Bei einer angenommenen Abgabe von 40 US-Cent pro Million entstünden rechnerisch 80 beziehungsweise 40 US-Cent. Die Zahlen beschreiben keinen gemessenen Modellvergleich und keinen geltenden Steuersatz. Sie zeigen lediglich, dass ein unveränderter Satz eine andere Belastung ergibt, wenn sich die Zähleinheit ändert.

Bei einem normalen Anbieterwechsel gehört dieser Unterschied in die Preisrechnung des Unternehmens. Eine allgemeine Regelung muss darüber hinaus festlegen, welche Mengen verschiedener Anbieter überhaupt vergleichbar sein sollen. Die handelsübliche Bezeichnung „Token“ allein löst das Problem nicht. Eine präzise Definition müsste auch Eingaben, Ausgaben und den Umgang mit wiederverwendeten Inhalten erfassen, statt nur eine große Gesamtzahl zu verlangen.

Ohne klassische Wortbausteine verschwindet die Arbeit nicht

Dass die technische Darstellung variieren kann, ist keine bloße Zukunftsvermutung. Die Forschungsarbeit ByT5: Towards a token-free future with pre-trained byte-to-byte models wurde erstmals im Mai 2021 veröffentlicht. Sie untersucht Modelle, die Text direkt als Bytefolgen statt als klassische Wort- oder Wortteileinheiten verarbeiten. Die Autoren beschreiben ausdrücklich Abwägungen zwischen Parameterzahl, Rechenaufwand beim Training und Geschwindigkeit bei der Anwendung.

„Tokenfrei“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass keinerlei diskrete Einheiten oder Rechenoperationen mehr vorkommen. Bytes bleiben eine darstellbare Folge. Weg fällt die übliche vorgelagerte Zerlegung in ein Vokabular aus Wortbausteinen. Die Arbeit weist zudem darauf hin, dass Byte- oder Zeichenfolgen länger als entsprechende Tokenfolgen sein können. Eine fehlende klassische Tokenisierung ist also kein Beleg für fehlenden Verbrauch oder automatisch niedrigere Kosten.

Für die steuerliche Gestaltung entsteht daraus eine Abgrenzungsentscheidung. Würden nur bestimmte Wortbausteine gezählt, müsste geregelt werden, wie bytebasierte Verfahren behandelt werden. Würde stattdessen jede intern verarbeitete Einheit als Token gelten, wäre damit noch keine Vergleichbarkeit hergestellt. Ein Byte und ein längerer Wortbaustein repräsentieren nicht dieselbe Textmenge. Auch eine feste Textmenge beansprucht bei unterschiedlichen Modellen nicht notwendig gleich viel Rechenarbeit.

Aus der Forschung folgt weder eine nachgewiesene Steuervermeidung noch eine Empfehlung, für einen vermeintlichen Abgabenvorteil die Architektur zu wechseln. Sie zeigt die technische Grenze einer scheinbar einfachen Formel. Welche Ersatzgröße besser wäre, hängt vom politischen Zweck ab. Textumfang, Rechenoperationen, Energieverbrauch und erzielter Umsatz messen verschiedene Dinge. Keine davon lässt sich ohne weitere Festlegungen an die Stelle der anderen setzen.

Die Messdefinition gehört vor die Hochrechnung

Für Unternehmen wird diese Unterscheidung bereits bei Szenariorechnungen praktisch. Wer mögliche künftige Abgaben untersucht, sollte neben dem angenommenen Satz auch die Definition der Menge angeben. Andernfalls kann eine Hochrechnung scheinbar präzise sein und dennoch auf einem veränderlichen Maßstab beruhen. Eine heutige Anbieterrechnung liefert dafür einen Ausgangspunkt, aber noch keine allgemeingültige technische Einheit.

Eine zweckmäßige Vorlage würde zwei Fälle auseinanderhalten. Im ersten bleibt das Zählverfahren gleich und der Satz ändert sich. Im zweiten wechselt das Verfahren, während der Satz konstant bleibt. So erkennt die Leitung, ob das betrachtete Risiko aus einer möglichen politischen Belastung oder aus einer technischen Umstellung stammt. Die Ergebnisse sind keine Prognose eines kommenden Gesetzes, sondern eine begrenzte Sensitivitätsrechnung.

Bei einer Umstellung sollte die IT den verwendeten Tokenizer beziehungsweise die Kodierung und deren Version dokumentieren. Controlling stellt anschließend einen festen Textbestand nach beiden Verfahren gegenüber. Daraus entsteht eine nachvollziehbare Überleitung der gezählten Mengen. Ob auch die gelieferte Leistung gleich bleibt, prüft der Fachbereich gesondert. Ein unveränderter Ausgangstext garantiert weder dieselbe Antwortqualität noch dieselbe Bearbeitungsdauer.

Für Regulierung liegt die entsprechende Frage noch früher: Soll die Abgabe eine Dienstleistung belasten, Energieverbrauch begrenzen oder Einnahmen für öffentliche Aufgaben erzielen? Erst daraus lässt sich ableiten, welche Messgröße geeignet und wie aufwendig ihre Erhebung sein darf. Wird diese Entscheidung übersprungen, kann eine kleinere Zahl als Effizienzgewinn erscheinen, obwohl lediglich anders gezählt wird.

Cubans Vorschlag macht damit weniger eine fertige Einnahmequelle als einen offenen Konstruktionspunkt sichtbar. Wer eine technische Einheit besteuern möchte, braucht eine Definition, die nicht unbemerkt mit der nächsten Modellgeneration wechselt. Für Unternehmen gilt dieselbe kaufmännische Vorsicht: Bevor sie eine Million mit einem Satz multiplizieren, sollten sie wissen, ob die Million nach der nächsten Umstellung noch dasselbe bedeutet.

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